Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht
Ansprechpartnerin
Frau
Petra Lindinger
Am Neuen Horizont 1
31177 Harsum
Tel: 05121 16 84 - 29
Fax: 05121 16 84 - 30