Studien- und Arbeitsassistenz
SGB IX - § 185 Abs. 5 SGB in Verbindung mit § 17 Abs. 1a SchwbAV
Leitung Schulbegleitung und Arbeitsassistenz
Frau
Sabina Remadi
Mobil 0151 14 22 46 75
Um die Beschäftigung, die soziale Stellung und einen qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten, bieten wir für junge Menschen und Erwachsene Arbeitsassistenz und Studienassistenz an.
Die begleitende Hilfe wirkt dahin, dass Menschen mit Behinderung auf Arbeitsplätzen beschäftigt oder Studienplätze einnehmen können, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll entfalten können.
Diese Hilfe umfasst alle Leistungen und Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Menschen mit Behinderung die Teilhabe im Arbeitsleben und in der Gesellschaft zu sichern.
Das Integrationsamt setzt im Rahmen der begleitenden Hilfe aus finanziellen Mitteln der Ausgleichsabgabe unterschiedliche Hilfen für betroffene Menschen ein.
Voraussetzung für eine finanzielle Leistung ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft oder einer Gleichstellung sowie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. ein Studienplatz, ein Beamtenverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich.
Bei Fragen beraten wir Sie gern und vermitteln auch gern an die MitarbeiterInnen des Integrationsamtes.