Über die Gemeinnützigkeit und gesellschaftliche Verantwortung des DRK-Blutspendedienstes NSTOB
Des Öfteren sieht sich der DRK-Blutspendedienst NSTOB mit dem Vorwurf des Gewinnstrebens, manchmal salopp als „Geldmacherei“ formuliert, konfrontiert. Die unentgeltliche Blutspende beim DRK-Blutspendedienst und dessen Handeln werden von Seiten der Öffentlichkeit, wie Medien und teilweise auch Blutspendern, fehlgedeutet und verurteilt. Uns ist wichtig, die Bedeutung unserer gemeinnützigen Arbeit wie auch unser Selbstverständnis als verantwortungsvolles Unternehmen, welches für das Gemeinwohl in der Gesellschaft eintritt, zu veranschaulichen.
Der DRK-Blutspendedienst NSTOB
ist ein eigenständiges Unternehmen mit der Rechtsform einer gGmbH. Das „g“ steht für „gemeinnützig“ über die gesamte Wirkungskette hinweg: vom Spender bis zum Empfänger.
verkauft nicht das gespendete Blut, sondern die daraus unter Einsatz von professionellem Personal und aufwändiger Technik hergestellten Blutpräparate, aber nur in Höhe der Kosten, die zuvor aufgewendet worden sind – etwa für die Bewerbung sowie Organisation der Blutspendetermine, für den Transport, die Laboruntersuchungen und die Weiterverarbeitung sowie Herstellung, Einlagerung und Auslieferung von Präparaten. Zudem sind dauerhaft enorme finanzielle Investitionen in die Infrastruktur und die Sicherheit der Blutprodukte zu leisten.
gewährleistet so eine umfassende und sichere Versorgung mit Blutprodukten in Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr – auch im Katastrophenfall.
erhält keinerlei Geldspenden oder Subventionen von öffentlichen oder privaten Institutionen.
strebt weder nach Gewinn, noch schüttet er Gewinne aus und hat in dem schwierigen Umfeld der Gesundheitswirtschaft allergrößten Aufwand die erforderlichen Investitionen zu refinanzieren sowie weiterhin hochqualifiziertes Personal im erforderlichen Umfang zu gewinnen.
ist dankbar für knapp 360.000 aktive Blutspender in Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die auf den Blutspendeterminen aus Nächstenliebe für das Leben anderer Menschen und – ebenso wie der Blutspendedienst – für das Gemeinwohl eintreten.
Merkmale einer gemeinnützigen Rotkreuzorganisation
Das Blutspendesystem in ganz Deutschland beruht dank der DRK-Blutspendedienste zu 70 Prozent auf gemeinnütziger Basis. Es zeichnet sich durch höchste Sicherheit bei niedrigen Kosten aus. Im europäischen Vergleich liegen die Preise für eine Blutkonserve in Deutschland auf preiswertestem Niveau bei höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards. Vergleichbare Präparate kosten in anderen EU-Ländern bis zu 50 Prozent mehr.
Neben den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland folgt der DRK-Blutspendedienst den ethischen Grundsätzen des Roten Kreuzes. Diese Grundsätze werden auch von der Weltgesundheitsorganisation, dem Europarat und der Internationalen Gesellschaft für Transfusionsmedizin getragen.
Die Unterstützung der Blutspende durch das Ehrenamt des Roten Kreuzes ist wesentlicher Garant für die nachhaltig niedrigen „Verkaufspreise“ der hergestellten Blutpräparate und Dienstleistungen an die Kliniken.
Kernpunkte dieses Ethischen Kodex sind:
- eine Blutspende muss unter allen Umständen freiwillig sein
- finanzieller Gewinn darf kein Motiv für den Spender und die Betreiber einer Blutspendeeinrichtung sein
- die freiwillige unbezahlte Blutspende soll stets gefördert werden
Die Sicherung der Liquidität ist Zeichen eines verantwortungsvollen Wirtschaftens. Darunter fällt auch, dass die Zahlungsfähigkeit für Personal-Gehälter und zur Aufrechterhaltung des Betriebes (und damit der Sicherung der Versorgung der Kranken und Verletzten in unserem Versorgungsgebiet) in allen Tätigkeitsbereichen jederzeit gesichert bleibt.
Eventuelle Überschüsse werden satzungsgemäß innerhalb kurzer Zeit für notwendige Reinvestitionen und Modernisierungen im Rahmen des Zweckbetriebs verwendet (z.B. Fuhrpark, Laborausstattung, Testentwicklung), oder für entsprechende Phasen der finanziellen Unterdeckung angespart.
Das Finanzamt überwacht die Einhaltung aller wirtschaftlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben. Die Jahresabschlüsse werden jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Spezielle Aufsichtspflichten obliegen auch den medizinischen und pharmazeutischen Behörden. Gemeinnützigkeit ist und bleibt ein Alleinstellungsmerkmal unseres Blutspendedienstes und aller Rotkreuz-Blutspendedienste in Deutschland zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Zudem sehen sich die Rotkreuz-Blutspendedienste als Versorgungseinrichtungen auch in der Pflicht und Verantwortung, wissenschaftliche Forschung zu unterstützen. Dies dient der Weiterentwicklung der transfusionsmedizinischen Versorgung der Bevölkerung und damit dem allgemeinen Interesse des Landes und ist in der Satzung so vorgesehen.